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   OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95 (https://dejure.org/1997,2004)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.10.1997 - 2 L 281/95 (https://dejure.org/1997,2004)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 2 L 281/95 (https://dejure.org/1997,2004)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentliche Einrichtung; Ausbaubeitragsrecht; Straße; Beitragspflichtig; Grundeigentümer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 179
  • DVBl 1998, 719
  • SchlHA 1998, 141
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.1995 - 2 L 113/94

    Ausbaubeitragspflicht; Bauprogramm; Teileinrichtung; Straße;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95
    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht im wesentlichen ausgeführt: Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Januar 1995 (- 2 L 113/94 u.a. - SchlAnz. 1995, 165 = ZKF 1995, 112) sei hinsichtlich des ersten Bauabschnittes die Beitragsforderung wegen Ablaufs der Festsetzungsverjährung erloschen, so daß die Klägerinnen zu 1) und zu 2), deren Grundstücke wegen der Entfernung von ca. 250 m zum zweiten Bauabschnitt nur zu diesem ersten Bauabschnitt in räumlich vorteilsbegründender Beziehung stünden, nicht mehr beitragspflichtig seien.

    In der Sache weiche die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Januar 1995 (- 2 L 113/94 -) ab.

    Öffentliche "Einrichtung" i.S.v. § 8 Abs. 1 KAG ist - bezogen auf das Ausbaubeitragsrecht - regelmäßig die im Gemeindegebiet verlaufende Straße in ihrer gesamten Ausdehnung (Urt. des Senats v. 18.01.1995 - 2 L 113/94 -, Die Gemeinde 1995, 84 = GemHH 1996, 113; Beschl. v. 13.01.1995 - 2 M 80/94 -, Die Gemeinde 1996, 217; Habermann in: Dewenter/Habermann/Riel/Steenbock/Wilke, Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein, Loseblattsammlung, Stand: 6. Nachlieferung September 1997, § 8 Rdnr. 131; Thiem in: Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein, Loseblattsammlung, Stand: 9. Erg.

    Auch wenn in § 8 Abs. 1 KAG der straßenbaubeitragsrechtliche Einrichtungsbegriff mit demjenigen des Erschließungsbeitragsrechts übereinstimmt, bedeutet das nicht, daß - wie im Erschließungsbeitragsrecht nach den i§ 127 ff. BauGB - ohne Abschnittsbildung und/oder Kostenspaltung Ausbaubeiträge grundsätzlich erst mit dem Abschluß der Ausbau- oder Umbauarbeiten an der öffentlichen Gemeindestraße u.s.w. auf ihrer gesamten Länge und mit allen Teilanlagen entstehen kann (Urt. d. Senats v. 18.01.1995, a.a.O.; Thiem in: Thiem/Böttcher, a.a.O., Rdnr. 44; Habermann, a.a.O., Rdnr. 292).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.01.1986 - 9 A 132/83

    Grünanlagen; Verteilung; Aufwand; Erschließung; Erschließungsanlagen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95
    Entsprechendes gilt für die Abschnittsbildung, die im schleswig-holsteinischen Kommunalabgabengesetz nicht ausdrücklich erwähnt, aber gleichwohl für zulässig erachtet wird (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 22.01.1986 - 9 A 132/83 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95
    Das trifft für Anliegergrundstücke im Bereich der ausgebauten Einrichtung grundsätzlich zu (vgl. Urt. des Senats v. 16.09.1997 - 2 L 198/96 -, UA S. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.1995 - 2 M 80/94
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95
    Öffentliche "Einrichtung" i.S.v. § 8 Abs. 1 KAG ist - bezogen auf das Ausbaubeitragsrecht - regelmäßig die im Gemeindegebiet verlaufende Straße in ihrer gesamten Ausdehnung (Urt. des Senats v. 18.01.1995 - 2 L 113/94 -, Die Gemeinde 1995, 84 = GemHH 1996, 113; Beschl. v. 13.01.1995 - 2 M 80/94 -, Die Gemeinde 1996, 217; Habermann in: Dewenter/Habermann/Riel/Steenbock/Wilke, Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein, Loseblattsammlung, Stand: 6. Nachlieferung September 1997, § 8 Rdnr. 131; Thiem in: Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein, Loseblattsammlung, Stand: 9. Erg.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1996 - 2 L 300/95
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95
    Soweit der Senat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zum nordrhein-westfälischen Landesrecht verschiedentlich die Auffassung vertreten hat, Einrichtung i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG sei das, was Gegenstand einer Herstellung, eines Ausbaus oder Umbaus im Sinne der Vorschrift sein könne und was nach Maßgabe des Bauprogramms im Einzelfall hergestellt oder verbessert werde, wird daran nicht festgehalten (vgl.. hierzu Urt. v. 08.12.1994 - 2 L 328/91 u. a. - sowie Urt. v. 24.10.1996 - 2 L 300/95 u. a. -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09

    Straßenausbaubeitrag

    Der unbestimmte Rechtsbegriff des "Vorteils" ist in den Kommunalabgabengesetzen der Länder weit verbreitet und in ständiger Rechtsprechung anerkannt und näher definiert (vgl. nur Urt. des Senats v. 28.10.1997 - 2 L 281/95 -, Die Gemeinde 1998, 98 = DVBl. 1998, 719 = NordÖR 1998, 88).

    In Übereinstimmung mit dem Erschließungsbeitragsrecht ist auch für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der Einrichtung, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise und ungeachtet einer wechselnden Straßenbezeichnung, auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges (z. B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (Urt. des Senats v. 28.10.1997, a.a.O.).

    Für die Beitragsrelevanz des Vorteils ist maßgebend nicht der nach der Vorstellung des Einzelnen zu realisierende Nutzen, sondern ob die betreffende Maßnahme typischerweise geeignet ist, der Gruppe der Beitragspflichtigen Sondervorteile zu bieten (vgl. Thiem/Böttcher, Rn. 54 zu § 8 KAG; Urteil des Senats vom 28.10.1997, a.a.O.).

    Eine - unzulässige - vom öffentlichen Einrichtungsbegriff i.S.d. § 8 Abs. 1 KAG abweichende Bestimmung eines ortsrechtlichen Einrichtungsbegriffs ist damit nicht verbunden (vgl. hierzu Urt. des Senats. v. 28.10.1997, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 20/07

    Straßenausbaubeitrag

    Dabei ist ungeachtet einer wechselnden Straßenbezeichnung auf das äußere Erscheinungsbild eines Straßenzuges (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, die Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie die vorhandenen Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (vgl. Urteile d. Senats v. 28.10.1997 - 2 L 281/95 - Die Gemeinde 1998, 98 = DVBl. 1998, 179 = NordÖR 1998, 88, v. 25.06.2003 - 2 LB 55/02 - Die Gemeinde 2003, 268; Beschl. v. 20.08.2003 - 2 MB 80/03 - Die Gemeinde 2003, 270).

    Eine im Straßenbaubeitragsrecht vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Straße besteht jedoch schon dann, wenn das Grundstück in einer räumlich engen Beziehung zur Verkehrseinrichtung steht (Senatsurt. v. 28.10.1997 a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 LB 42/07

    Ausbaubeitrag, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Der Senat hat seine o.g. Rechtsprechung nicht weiter fortgeführt, sondern die Frage nach der Entstehung der sachlichen Ausbaubeitragspflicht in späteren Entscheidungen zunächst stets offen lassen können (vgl. Urt. v. 28.10.1997 - 2 L 281/95 -, Die Gemeinde 1998, 98, 102, v. 13.10.1999 - 2 L 116/97 -, Die Gemeinde 2000, 43 und v. 13.05.2004 - 2 LB 78/03 - Beschl. v. 29.06.2006 - 2 MB 4/06 -).

    Da der Beitrag als Gegenleistung für einen durch die Baumaßnahme vermittelten grundstücksbezogenen Vorteil erhoben wird (§ 8 Abs. 1 KAG) und dieser Vorteil bereits mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Einrichtung (Senatsurt. v. 28.10.1997 - 2 L 281/95 -, Die Gemeinde 1998, 98) bzw. mit der objektiven Gebrauchswerterhöhung des Grundstücks (Habermann a.a.O., § 8 Rdnr. 140 f) entsteht, ist die vorteilsrelevante Leistung der Gemeinde mit Verwirklichung des Bauprogramms und Abnahme der Maßnahme erbracht (Thiem/Böttcher, Rdnr. 240c zu § 8 KAG).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 118/02
    Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn das Bauprogramm im Hinblick auf die einzelne Einrichtung verwirklicht ist (Urt. d. Senats v. 28.10.1997 - 2 L 281/95 -, Die Gemeinde 1998, 98).

    In Übereinstimmung mit dem Erschließungsbeitragsrecht ist auch für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der Einrichtung i.S.d. § 8 Abs. 1 KAG, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise und ungeachtet einer wechselnden Straßenbezeichnung, auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges, seine Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen, die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (OVG Schleswig, Urt. v. 28.10.1997 - 2 L 281/95 -, Die Gemeinde 1998, 98).

    Beitragspflichtig sind daher die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke im Wirkungsbereich der Maßnahme liegen, der nicht auf den eigentlichen (technischen) Bauabschnitt beschränkt ist, sondern sich regelmäßig auf die gesamte Einrichtung erstreckt (Urt. d. Senats v. 28.10.1997, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2007 - 2 MB 24/07

    Straßenausbaubeitrag - Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Allerdings hat der Senat seine o.g. Rechtsprechung nicht weiter fortgeführt, sondern die Frage nach der Entstehung der sachlichen Ausbaubeitragspflicht in späteren Entscheidungen stets offen lassen können (vgl. Urt. v. 28.10.1997 - 2 L 281/95 -Die Gemeinde 1998, 98, 102, v. 13.10.1999 - 2 L 116/97 - Die Gemeinde 2000, 43 und v. 13.05.2004 - 2 LB 78/03 - Beschl. v. 29.06.2006 - 2 MB 4/06 -).

    Da der Beitrag als Gegenleistung für einen durch die Baumaßnahme vermittelten grundstücksbezogenen Vorteil erhoben wird (§ 8 Abs. 1 KAG) und dieser Vorteil bereits mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Einrichtung (Senatsurt. v. 28.10.1997 - 2 L 281/95 - Die Gemeinde 1998, 98, 99) bzw. mit der objektiven Gebrauchswerterhöhung des Grundstücks (Habermann a.a.O., § 8 Rdnr. 140 f) entsteht, ist die vorteilsrelevante Leistung der Gemeinde mit Verwirklichung des Bauprogramms und Abnahme der Maßnahme erbracht (Böttcher in: Thiem/Böttcher, KAG Bd. 2, § 8 Rdnr. 240c).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 262/04

    Vergrößerung des Stauvolumens für anfallendes Niederschlagswasser ; Erhebung von

    Eine rechtliche Notwendigkeit, ausschließlich die im Bereich der Ausbaustrecke liegenden Grundstücke bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu berücksichtigen, besteht nicht (OVG Saarland, Urteil vom 23.08.2006 - 1 R 20/06 - zitiert nach juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.10.1997 - 2 L 281/95 - DVBl. 1998, 719 = NordÖR 1998, 88).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2021 - 2 LA 214/17

    Ausbau einer Straße

    Der Vorteil richtet sich rein grundstücksbezogen nach der wahrscheinlich zu erwartenden Inanspruchnahme der Straße; die subjektiven Ansichten des jeweiligen Beitragspflichtigen hierzu sind unerheblich (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 28. Oktober 1997 - 2 L 281/95 - Rn. 26, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 16. April 2020 - 5 A 580/17 - Rn. 20, juris).

    Wie das Verwaltungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, liegt auch das Grundstück des Klägers, obwohl es nicht direkt am Bauabschnitt liegt, sondern in der Stichstraße Richtung Strand, an der ausgebauten Einrichtung selbst und unterfällt damit der Beitragspflicht (stRspr. des Senats, vgl. Urteile vom 20. Oktober 1997 - 2 L 281/95 - Rn. 27-31, juris und vom 17. August 2005 - 2 LB 38/04 - Rn. 28, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2003 - 2 LB 55/02
    Eine Abweichung von dem daraus folgenden Grundsatz der Verteilung des Gesamtaufwandes auf sämtliche an die Einrichtung angrenzenden Grundstücke (vgl. dazu Urteil des Senats vom 28.10.1997 - 2 L 281/95 -, Die Gemeinde 1998, 98 = DVBl 1998, 719 = NordÖR 1998, 88 = SchlHA 1998, 141) kommt in Betracht, wenn ein Straßenzug von außergewöhnlicher Länge, der zwar noch als einheitliche Einrichtung anzusehen, aber durch Kreuzungsbereiche und einmündende Straßen in mehrere Abschnitte mit einer gewissen selbständigen Verkehrsfunktion deutlich unterteilt ist, nur auf einer unbedeutenden Teilstrecke ausgebaut wird und sich die Vorteilswirkungen dieser Maßnahme ersichtlich nur auf einen durch äußere Merkmale gekennzeichneten Abschnitt beschränken (vgl. Beschluss des Senats vom 27.06.2001 - 2 M 51/01 -).

    Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der Einrichtung insgesamt, auf die sich die Maßnahme bezieht, ist ausgehend von der natürlichen Betrachtungsweise und ungeachtet einer wechselnden Straßenbezeichnung, auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 28.10.1997, aaO).

    Die Straßenausbaumaßnahme ist abgeschlossen, wenn das Bauprogramm im Hinblick auf die Einrichtung oder selbstständig nutzbare Teile davon verwirklicht ist (Urteil des Senats vom 28.10.1997, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2003 - 2 MB 80/03
    Vielmehr entsteht mit der Verwirklichung des Bauprogramms, d.h. mit dem Abschluss der erforderlichen Maßnahme, nach § 8 Abs. 4 Satz 2 KAG kraft Gesetzes die (sachliche) Beitragspflicht (Senatsurt. v. 28.10.1997, - 2 L 281/95 -, Die Gemeinde 1998, 98 = DVBl. 1998, 719 = NordÖR 1998, 88 = SchlHA 1998, 141).

    Die Gründe für diese veränderte Auslegung des § 8 KAG hat der Senat mehrfach dargelegt (vgl. z.B. Urt. v. 28.10.1997, a.a.O.).

    Diese Voraussetzung trifft für Anliegergrundstücke im Bereich der ausgebauten Einrichtung grundsätzlich zu (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urt. v. 28.10.1997, a.a.O., Urt. v. 30.04.2003 - 2 LB 105/02 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrag für sog. Blockbinnenhof; wirtschaftlicher

    Wirtschaftliche Vorteile, die aus Straßenbaumaßnahmen erwachsen können, sind sowohl die Erleichterung der Zugänglichkeit der betroffenen Grundstücke und der darauf befindlichen Baulichkeiten als auch die Steigerung der Attraktivität der Wohn- und Geschäftslage (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 28. Oktober 1997 - 2 L 281/95 - juris, Rn 24 ff.; Thiem/ Böttcher, KAG, § 8 Rn. 517).

    Ob eine Straßenbaumaßnahme grundstücksbezogene Vorteile vermittelt, ist nicht aus der subjektiven Sicht des einzelnen Grundstückseigentümers und insbesondere nicht unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung seines Grundstücks, sondern objektiv zu beurteilen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 28. Oktober 1997, - 2 L 281/95 - juris, Rn. 26 und Beschluss vom 8. Mai 2008 - 2 LA 7/08 - n.v.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2008 - 2 LA 27/08

    Aufwand; Einrichtung; Gemeindeanteil; Maßstab; Straßenausbaubeitrag;

  • VG Schleswig, 30.04.2001 - 9 A 32/00

    Ausbaubeitrag, Vorausleistungen, Abrechnungsgebiet, Begriff der Einrichtung,

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09

    Eine durch den Ausbau verwirklichte Gestaltungsvielfalt als Annahme einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.05.2015 - 4 LB 17/14

    Heranziehung zu einen Straßenausbaubeitrag

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 105/02

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Umbau einer Fahrstraße in eine

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2022 - 2 LA 463/18

    Straßenausbaubeitragserhebung in Schleswig-Holstein; Entstehen der sachlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 4/14

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Heranziehung bei erstmaliger

  • VG Braunschweig, 20.03.2024 - 8 A 440/21

    Abweichende Verteilungsregelung; Anliegeranteil; Anwendungsbereich der Satzung;

  • OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 20/06

    Ausbaubeitrag bei Teilstreckenerneuerung einer Straße; Heranziehung aller

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2021 - 2 LB 99/18

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; unterschiedliche Verkehrsfunktionen

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 56/07

    Artzuschlag; Gebietstyp; militärische Nutzung; Sondergebiet; Straßenausbaubeitrag

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
  • VG Schleswig, 04.11.2020 - 9 A 129/18

    Ausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 127/15

    Ausbaubeiträge

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 7/14

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei Ausbau einer Teilstrecke

  • VG Schleswig, 07.12.2016 - 9 A 153/16

    Kommunalrecht: Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag - Wohnweg

  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 100/15

    Ausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 144/15

    Unbefahrbare Wohnwege im Ausbaubeitragsrecht; Zusicherung eines bestimmten

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 8/14

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei Ausbau einer Teilstrecke

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 6/14

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Heranziehung bei erstmaliger

  • VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10

    Vorauszahlung für Ausbaubeitrag für ein gewerblich genutztes

  • VG Schleswig, 11.01.2012 - 9 A 35/10

    Ausbaubeitrag - Kein Artzuschlag bei Vermietung von Ferienwohnungen)

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 9/14

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei Ausbau einer Teilstrecke

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 5/14

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Heranziehung bei erstmaliger

  • VG Schleswig, 26.09.2017 - 9 A 218/16

    Ausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 26.01.2016 - 9 B 20/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vorauszahlungsbescheide für Straßenausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 10.06.2009 - 9 A 213/08

    Erhebung von Ausbaubeiträgen bei nachträglicher Abschnittsbildung

  • VG Schleswig, 28.03.2001 - 9 A 186/99

    Ausbaubeitrag, Vorausleistungen, formeller Grundstücksbegriff,

  • VG Schleswig, 27.08.2015 - 9 A 220/14

    Ausbaubeiträge

  • VG Magdeburg, 22.04.2004 - 2 A 244/03
  • VG Schleswig, 28.03.2013 - 9 A 294/11

    Vorauszahlung auf einen Straßenbaubeitrag; wirtschaftliche Vorteile, die aus der

  • VG Schleswig, 28.03.2013 - 9 A 293/11

    Ausbaubeiträge

  • VG Magdeburg, 02.11.2011 - 2 A 299/09

    Entstehen sachlicher Erschließungsbeitragspflichten; Erforderlichkeit der

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